Post von der Krankenkasse: Nachforderung von fast 2.000 Euro!
Wie konnte das passieren? Jacob (Name geändert) hatte doch seit Monaten einen Job - mit Arbeitsvertrag!
O.k., es gab schon einige seltsame Dinge beim neuen Arbeitgeber, z.B. unregelmäßige Lohnzahlungen, oft sehr verspätet, und immer nur in bar. Jacobs Versuche, das zu klären, scheiterten. Er wurde immer wieder vertröstet. Da er noch in der Probezeit war, wollte er zunächst nichts weiter riskieren. So weit, so gut. Bis die Rechnung von der Krankenkasse (KK) kam.
Eine Rücksprache mit dem betreffenden Sachbearbeiter der Krankenkasse ergab, dass diese nichts vom neuen Job wusste. Wie bitte?? Ja, leider! Denn der neue Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis zwar per Vertrag mit Jacob geschlossen, aber gleichzeitig die Sozialversicherungs-Pflichtbeiträge einsparen wollen und deshalb keine Meldung an die Krankenkasse abgegeben. Das ist illegal!
Da in Deutschland für jede*n Bürger*in - mit oder ohne Job - grundsätzlich die Krankenversicherungspflicht gilt, stellt die KK die seit Ende der Arbeitslosigkeit von Jacob ausgebliebenen Monatsbeiträge auch ihm direkt in Rechnung. Jetzt muss er umgehend klären, ob die Nachzahlungsforderungen vom Arbeitgeber zu begleichen sind und die Forderung gegen ihn evtl. aufgehoben werden kann.
Wie hätte Jacob das vermeiden können?
Bei genauerem Hinsehen stellte sich heraus, dass Jacob mehrfach Briefe von seiner KK erhalten, sie aber wegen des neuen Jobs nie gelesen hatte. Das wurde dann allmählich zum Problem.
Während Jacobs Arbeitslosigkeit hatte das Jobcenter regelmäßig seine KK-Gebühren gezahlt. Zum Arbeitsantritt wurde er dann vom Jobcenter bei der KK abgemeldet. Dazu schickte ihm das Jobcenter einen extra Brief mit der "Abmeldung von der Sozialversicherung". Vom neuen Arbeitgeber hätte dann nahtlos eine neue "Anmeldung zur Sozialversicherung" kommen müssen. Das hatte Jacob leider nicht beachtet.
Tipp 1: Bei neuen Arbeits-/Ausbildungsplätzen auf diese "Anmeldung zur SV" abwarten und aufmerksam überprüfen! Bei Fragen/Unklarheit Chef*in ansprechen!
Tipp 2: Bei Unklarheiten und/oder Problemen mit dem Arbeitgeber schnellstmöglich mit der Krankenkasse Rücksprache halten. Die geben jederzeit Auskunft!
Tipp 3: Falls nötig, Hilfe suchen: Orientierungshilfe z.B. gerne bei uns, hingegen juristische Beratung/Hilfe/konkrete Klage nur über Anwalt/Anwältin!
Fragen? Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.
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Hinweis: Unsere Tipps erheben grundsätzlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit (z.B. bei der Auflistung von Vor-/Nachteilen oder von Hilfsangeboten etc.) und die meisten Themenbereiche unterliegen ständigen Entwicklungsveränderungen der allgemeinen Rechtsprechung. Daher stellen unsere schriftlichen Infos und Tipps eine Orientierungshilfe dar. Hier genannte Fallkonstellationen sollten nicht verallgemeinert oder evtl. daraus pauschale Ansprüche für eigene Fälle abgeleitet werden. Zur Klärung der individuellen Situation sind unbedingt Einzelgespräche mit detaillierter Faktenanalyse erforderlich. Für eine klassische Rechtsberatung sind Gerichte, zugelassene Rechtsanwält*innen und gegebenenfalls offizielle Verbraucherberatungsstellen zuständig.
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