Ungenehmigte "Ortsabwesenheit" bei Arbeitslosigkeit kann teuer werden!

Viele Arbeitslose in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) oder Jobcenter. Ein Teil der furchtbar langen Vertragstexte weist auf die Regelungen einer so genannten 'Ortsabwesenheit' hin.  Anspruch besteht ...

... bis max. 21 Kalendertage pro Kalenderjahr.  Was sind "wichtige Gründe" für die Abwesenheit? Das ist gesetzlich  definiert, ebenfalls die Interpretation des 'Tagespendelbereichs' sowie der Ablauf der Antragsstellung & Genehmigung.

Das wird sehr häufig nicht verstanden, nicht weiter beachtet oder zumindest unterschätzt.

Das kann aber teuer werden. Warum?

 

Ist der/die Arbeitslose ungenehmigt und "ohne wichtigen Grund" abwesend, das heißt außerhalb des Tagespendelbereichs, z.B. auf Urlaubsreise, hat sich aber nicht vorher bei seinem/seiner Vermittler*in die Abwesenheit genehmigen lassen, kann es zur Sperre der finanziellen Leistungen UND Verlust der Krankenversicherung kommen. Sollte es dann z.B. zum medizinischen Fall kommen, sind die Kosten für Behandlung und Medikation evtl. nicht über die Krankenkasse abrechnungsfähig.

 

Tipp 1: Regelungen zur 'Ortsabwesenheit' genau lesen und/oder von der/dem zuständigen Arbeitsvermittler*in gründlich erklären lassen.

Tipp 2: Bei der konkreten Planung am besten Kontakt zum /zur zuständigen Arbeitsvermittler*in aufnehmen und ggf. Antragspflicht klären.

Tipp 3: Schriftliche Bestätigung beachten und auf Korrektheit der Daten prüfen. Unklarheiten schnellstmöglich klären!

 

Fragen? Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.

 

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Hinweis: Unsere Tipps erheben grundsätzlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit (z.B. bei der Auflistung von Vor-/Nachteilen oder von Hilfsangeboten etc.) und die meisten Themenbereiche unterliegen ständigen Entwicklungsveränderungen der allgemeinen Rechtsprechung. Daher stellen unsere schriftlichen Infos und Tipps eine Orientierungshilfe dar. Hier genannte Fallkonstellationen sollten nicht verallgemeinert oder evtl. daraus pauschale Ansprüche  für eigene Fälle abgeleitet werden. Zur Klärung der individuellen Situation sind unbedingt Einzelgespräche mit detaillierter Faktenanalyse erforderlich. Für eine klassische Rechtsberatung sind Gerichte, zugelassene Rechtsanwält*innen und gegebenenfalls offizielle Verbraucherberatungsstellen zuständig. 

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