Nach Antragstellung trotz Anspruch kein bzw. weniger Geld? Keine Seltenheit.
Was tun?
In jedem Fall auf die Begründung achten!
Zum besseren Verständnis sehen wir uns erstmal kurz das Grundprinzip an.
Nach wirksamer Antragstellung muss die Entscheidung über die beantragte Leistung, der so genannte Bescheid, schriftlich erfolgen.
Darin werden (a) die Antragstellung, (b) die Entscheidung, (c) die Begründung und (d) Rechtsmittel benannt.
(a) ist soweit klar: Es wird erklärt, welche Antragstellung der vorliegende Bescheid überhaupt betrifft.
(b) ist natürlich der Kern des Bescheidbriefes: Wird dem Antrag stattgegeben oder wird er evtl. abgelehnt? Falls stattgegeben, in welcher Höhe?
(c) ist für die eingangs erwähnte Frage: "Warum erhalte ich kein bzw. weniger Geld?" der wesentliche Teil, den du jetzt genauer beachten solltest. Falls du dieser Begründung nicht zustimmst und eine neue Überprüfung bewirken möchtest, dann musst du ...
(d) Rechtsmittel einlegen. Das bedeutet, dass du innerhalb der angegebenen Frist formell "Widerspruch" einlegst. Dazu später in unserem Blog "Widerspruch" mehr.
Es kann natürlich viele Ablehnungs- oder 'Versagungs-'Gründe geben. Wir können hier im Rahmen dieses Blogs nur auf einige, allzu häufig auftretende Fälle eingehen, z.Bsp. in Verbindung mit so genannten
>> vorrangigen Leistungen oder
>> bei fehlender Mitwirkungspflicht.
Sieh dir dazu bitte unsere entsprechenden Blogbeiträge an, die wir nachfolgend veröffentlichen.
Fragen? Oder soll es in einem konkreten Fall schneller gehen? Buche gleich einen persönlichen Termin über den Buchungskalender.
Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.
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