Nach Antragstellung kein Geld - wegen fehlender Mitwirkung! Was tun?

In jedem Fall auf die Begründung achten ... und baldmöglichst nachwirken.

 

Wie in einem vorausgegangenen Blog erklärt, kommt es häufig vor, dass Bürger gewisse Anträge auf finanzielle Leistungen stellen, nach langem Warten dann jedoch einen Ablehnungsbescheid erhalten. Begründung: "fehlende Mitwirkung".

Das ist zweifellos sehr ärgerlich, wäre allerdings in den meisten Fällen zu verhindern gewesen. Warum? Weil in der Regel im Fall von fehlender oder nicht ausreichender (!) Mitwirkung nicht sofort abgelehnt, sondern mit mehreren Briefen auf die Versäumnisse aufmerksam gemacht wird, üblicherweise plus jeweiliger Fristsetzung UND Hinweisen auf die Konsequenzen bei erfolglosem Fristablauf.

Hast du eventuell irgendwelche Briefe übersehen, bewusst oder unbewusst?

 

Mehrere Briefe nicht erhalten?

Kein unlösbares Problem! Aber kläre bitte schnellstmöglich mit deiner zuständigen Sachbearbeitung, auf welchem Weg dir künftig zuverlässig die Post vom Amt zugestellt werden kann. (Übrigens: Bei beschädigten Briefkastenanlagen zu Mietwohnung wäre der Vermieter zur Reparatur/Abhilfe verpflichtet.)

 

Mehrere Briefe erhalten, aber nicht verstanden oder lange Zeit krank gewesen?

Kein unlösbares Problem! Aber kläre bitte schnellstmöglich mit deiner zuständigen Sachbearbeitung, wie du künftig Unterstützung bei der Bearbeitung der Post vom Amt finden kannst. (Übrigens: Es gibt zahlreiche Ehrenamtler*innen, Sozialverbände und Vereine, die Hilfe bieten.)

 

Falls du alle geforderten Unterlagen (nachweisbar?) fristgerecht und an die richtige Adresse eingereicht hast, kann natürlich in der Ablehnung auch ein Bearbeitungsfehler des Amtes vorliegen. Viele Antragsteller*innen gehen davon allzu schnell aus, sehen sich selbst erstmal gar nicht als mögliche Ursache ;-)

 

Tipp 1: Bei unerwarteten Ablehnungsbescheiden die Begründung aufmerksam lesen. Falls nötig, lass dir dabei helfen, denn das so genannte 'Beamten-Deutsch' ist oft kompliziert und ermüdend ausführlich, denn das Amt ist in den meisten Fällen um juristische Korrektheit bemüht. 

Tipp 2: Falls fehlende Mitwirkung als Begründung angegeben ist, am besten den bisherigen Briefwechsel zur Antragstellung zum Vergleich heranziehen. Welche Unterlagen hast du bisher eingereicht? Nachweise vorhanden, z.B. Fotos oder Einschreibebrief-Quittungen? Wer vom Amt hat seit Antragstellung wann welche Unterlagen (nach)gefordert? Wann und wie hast du darauf reagiert?  Hast du deine Unterlagen jeweils an die richtige Abteilung & Person geschickt?  etc.

Und: Ist evtl. eine Nachwirkungs-Chance erwähnt?

Tipp 3: Wenn du tatsächlich noch nachträglich mitwirken kannst, dann solltest du keine weitere Zeit verlieren, sonst bleibt der Antrag geschlossen und du musst evtl. von vorne beginnen! Wenn du deiner Ansicht nach alles richtig gemacht hast, solltest du dich um kurzfristige Klärung bei deinem/deiner Sachbearbeiter*in bemühen oder nötigenfalls Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Weitere Details dazu in einem gesonderten Blogbeitrag.

Tipp 4: Schicke wichtige Anträge, Unterlagen und eilige Korrespondenzen nie an Einzelpersonen (per Post: nicht 'eigenhändig' bzw. den Empfängernamen nicht in die oberste Zeile  // per Mail: nicht an Einzelaccounts), sondern immer an das entsprechende Team plus Vermerk "zu Händen von ..." Dann kann die Post/Nachricht im Falle der Abwesenheit deiner zuständigen Ansprechperson von vertretenden Kolleg*innen bearbeitet werden. Im Betreff zusätzlich deine Akten-Nr./Kunden-Nr. oder was auch immer im Schreiben deiner zuständigen Sachbearbeitung angegeben wurde, zu vermerken, beschleunigt die hausinterne Zuteilung deiner Post/Nachricht.

 

Fragen? Oder soll es in einem konkreten Fall schneller gehen? Buche gleich einen persönlichen Termin über den Buchungskalender.

Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.

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