Nach Antragstellung kein oder weniger Geld - wegen 'vorrangiger Leistungen'! 

Was bedeutet das? Was tun?

In jedem Fall auf die Begründung achten ... und baldmöglichst nachwirken.

 

Wie in einem vorausgegangenen Blog erklärt, kommt es häufig vor, dass Bürger*innen gewisse Anträge auf finanzielle Leistungen stellen, evtl. auch schon gewisse Teilbeträge erhalten, aber "plötzlich" (Teil-)Ablehnungsbescheide erhalten. Begründung: "Vorrangige Leistungen". So ist es schon zahlreichen JOBwelt-Klient*innen ergangen. Dabei stehen meist Arbeitslosengeld1, Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Sozialgeld, Unterhaltszahlungen oder Wohngeld in engem Zusammenhang mit der versagten Geldleistung.

Was bedeutet das? In den Sozialgesetzen ist genau geregelt, welches Amt für welche Sozialleistungen zuständig ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes Amt für gewisse Leistungen eben nicht zuständig ist bzw. diese auch gar nicht 'übernehmen' darf, wenn das tatsächlich zuständige Amt -auf Antragstellung- leisten würde. Klingt kompliziert? Ist es allerdings gar nicht. Ein Beispiel macht es deutlicher:

Wenn z.B. ein Angestellter wegen Firmenkonkurses unvermeidlich arbeitslos wird und auf Dauer das Geld für Wohnungsmiete und familiären Lebensunterhalt nicht mehr selbst aufbringen kann, wird er möglicherweise einen Antrag auf Hartz IV/Bürgergeld/oder welchen Namens auch immer ;-)  beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter ist dann zwar zur Antragsbearbeitung verpflichtet, aber ist es tatsächlich in diesem Moment zuständig? Oder evtl. in erster Linie, das heißt vorrangig  ein anderes Amt? Unter bestimmten Voraussetzungen wird wahrscheinlich erstmal eine Zeitlang das Arbeitsamt / die Agentur für Arbeit für finanzielle Unterstützung zuständig sein. Das Jobcenter muss aufgrund des Antrags die Zuständigkeit prüfen ... und ist dabei auf die Mitwirkung des Antragstellers angewiesen. Falls nicht mit Antragstellung bereits alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorliegen sollten, wird das Jobcenter zusammen mit der Antragsbestätigung auffordern, Dies und Das nachzureichen.  ... Es würde hier zu weit führen, alle eventuellen Zusammenhänge abzubilden. Aber sicherlich ist das gesetzliche Prinzip nun etwas klarer.

Was kannst du zur Abhilfe unternehmen?

Genau genommen, sind solche Fälle also auch eine Art "fehlender Mitwirkung" (siehe vorausgegangener Blogbeitrag), denn es fehlte jeweils eine 'vorrangige' Antragstellung, die du bei einem anderen Amt hättest abgeben sollen.

 

Bsp. (echter Fall): Madeleine (Name geändert) ist alleinerziehende Mutter eines Fünfjährigen. Zwar kümmert sie sich rührend und aufopfernd um den Kleinen, plus Haushalt und auch gewisse Sorge um die kranken Eltern. Problem aber mit dem Amt: Es wurden erheblich Leistungen gekürzt, weil sie in zweierlei Anliegen parallel versäumt hatte, vorrangige Leistungen zu beantragen. Da Madeleine nach langem Hin-und-her schließlich doch bereit war, dringendst notwendige Hilfestellung anzunehmen, konnte mit sehr großem Aufwand, aber erfolgreich aller Papierkram sortiert, korrigiert und um fehlende Anträge ergänzt werden. Zwar konnten teilweise Geldbeträge aus rechtlichen Gründen nicht mehr gerettet werden, aber die meisten Ansprüche konnte gewahrt und die Versorgung der kleinen Familie sichergestellt werden. Es hatte schließlich schon genug familiärer Altlasten gegeben.

In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass viele Ämter und Sachbearbeiter*innen, oft mehr Verständnis und Entgegenkommen aufbringen als gedacht!

Auch wenn 'der Karren fest im Dreck steckt', lässt sich mit beidseitigem Verständnis und ohne Geschimpfe meist sehr viel bewegen (siehe auch hierzu einen gesonderten Blogbeitrag: 'Der Ton macht die Musik!').

 

Zurück zur ursprünglichen Fragestellung:

In der Regel wird im Fall von fehlender oder nicht ausreichender (!) Mitwirkung, also auch beim Vorliegen vorrangiger Ansprüche, nicht sofort abgelehnt, sondern mit mehreren Briefen auf die Versäumnisse aufmerksam gemacht, üblicherweise plus jeweiliger Fristsetzung UND Hinweisen auf die Konsequenzen bei erfolglosem Fristablauf. 

Hast du eventuell irgendwelche Briefe übersehen, bewusst oder unbewusst?

 

Mehrere Briefe nicht erhalten?

Kein unlösbares Problem! Aber kläre bitte schnellstmöglich mit deiner zuständigen Sachbearbeitung, auf welchem Weg dir künftig zuverlässig die Post vom Amt zugestellt werden kann. (Übrigens: Bei beschädigten Briefkastenanlagen zu Mietwohnung wäre der Vermieter zur Reparatur/Abhilfe verpflichtet.)

 

Mehrere Briefe erhalten, aber nicht verstanden oder lange Zeit krank gewesen?

Kein unlösbares Problem! Aber kläre bitte schnellstmöglich mit deiner zuständigen Sachbearbeitung, wie du künftig Unterstützung bei der Bearbeitung der Post vom Amt finden kannst. (Übrigens: Es gibt zahlreiche Ehrenamtler*innen, Sozialverbände und Vereine, die Hilfe bieten.)

 

Falls du alle geforderten vorrangigen Anträge  (nachweisbar?) fristgerecht und an die richtige/n Adresse/n eingereicht hast, kann natürlich in der Ablehnung auch ein Bearbeitungsfehler des Amtes vorliegen. Viele Antragsteller*innen gehen davon aber allzu schnell aus, sehen sich selbst erstmal gar nicht als mögliche Ursache ;-)

 

Tipp 1: Bei unerwarteten Ablehnungs-/Kürzungsbescheiden die Begründung aufmerksam lesen. Falls nötig, lass dir dabei helfen, denn das so genannte 'Beamten-Deutsch' ist oft kompliziert und ermüdend ausführlich, denn das Amt ist in den meisten Fällen um juristische Korrektheit bemüht. 

Tipp 2: Falls (fehlende Mitwirkung bei) vorrangige(n) Leistungen als Begründung angegeben ist/sind, dann am besten den bisherigen Briefwechsel zur Antragstellung zum Vergleich heranziehen. Welche Anträge hast du bisher eingereicht? Nachweise vorhanden, z.B. Fotos oder Einschreibebrief-Quittungen? Wer von welchem Amt hat seit Antragstellung wann welche Briefe geschickt? Wann und wie hast du darauf reagiert?  Hast du deine Vorrangs-Anträge und evtl. Unterlagen jeweils an die richtige Abteilung & Person geschickt?  etc.

Und: Ist evtl. eine Nachwirkungs-Chance erwähnt?

Tipp 3: Wenn du tatsächlich noch nachträglich mitwirken kannst, dann solltest du keine weitere Zeit verlieren, sonst bleibt die Ablehnung/Kürzung bestehen und du musst dich evtl. von vorne bemühen (dann allerdings wahrscheinlich ohne rückwirkende Leistungen)! Wenn du deiner Ansicht nach alles richtig gemacht hast, solltest du dich um kurzfristige Klärung bei deinem/deiner Sachbearbeiter*in bemühen oder nötigenfalls Widerspruch gegen den Ablehnungs- / Kürzungsbescheid einlegen. Weitere Details dazu in einem gesonderten Blogbeitrag.

Tipp 4: Schicke wichtige Anträge, Unterlagen und eilige Korrespondenzen nie an Einzelpersonen (per Post: nicht 'eigenhändig' bzw. den Empfängernamen nicht in die oberste Zeile  // per Mail: nicht an Einzelaccounts), sondern immer an das entsprechende Team plus Vermerk "zu Händen von ..." Dann kann die Post/Nachricht im Falle der Abwesenheit deiner zuständigen Ansprechperson von vertretenden Kolleg*innen bearbeitet werden. Im Betreff zusätzlich deine Akten-Nr./Kunden-Nr. oder was auch immer im Schreiben deiner zuständigen Sachbearbeitung angegeben wurde, zu vermerken, beschleunigt die hausinterne Zuteilung deiner Post/Nachricht.

 

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