Der Bescheid vom Amt ist für dich nicht akzeptabel? Du möchtest, dass nochmals alles überprüft wird? Dann solltest du ...
Widerspruch einlegen, aber richtig!
(1) Sammle und notiere vorab alle Punkte, in denen der Bescheid deiner Meinung nach fehler- oder lückenhaft ist.
(2) Lege geeignete Beweise für deinen Gegenstandpunkt bereit.
(3) Reiche deinen schriftlichen Widerspruch ein:
~ innerhalb der im Bescheid genannten Widerspruchs-FRIST
~ an die im Bescheid genannte Widerspruchs-Adresse
~ mit Absenderangabe, Datum und Unterschrift
~ mit Angabe des betreffenden Bescheides
~ mit sachlicher Begründung und Argumentation
~ mit geeigneten Beweisen
Tipp 1: Wenn du es vor Fristablauf nicht schaffen solltest, einen Brief mit ausführlicher Argumentation zu schreiben bzw. dir rechtzeitig entsprechende Hilfe zu holen, dann könnte hilfsweise erstmal deine Absichtserklärung reichen, z.Bsp. in zwei kurzen Sätzen wie:
"Hiermit reiche ich fristgerecht Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom ... Meine Begründung erfolgt zeitnah mit gesondertem Schreiben." Damit ist das Widerspruchsverfahren eröffnet und die dafür zuständige Abteilung (absichtlich nicht deine reguläre Ansprechperson) erwartet relativ bald deine Begründung.
Tipp 2: Falls du dir das Argumentieren mit dem Amt nicht selbst zutraust, lass dir von Erfahrenen helfen.
Ein reiner Widerspruch muss nicht gleich Anwaltssache sein, könnte jedoch dann sinnvoll sein, wenn du aus bestimmten Umständen den Rechtsweg mehr oder weniger konkret ins Auge gefasst hast. Formulierungshilfe für deine Korrespondenz dürfen und können geeignete Beratungsstellen oder Privatpersonen auch leisten, wahrscheinlich kostengünstiger. Eine Rechtsberatung im juristischen Sinne dürfen und können allerdings nur Gerichte und Rechtsanwält*innen leisten.
Bei Streitigkeiten können evtl. auch so genannte Obudsstellen im Amt helfen. Da sitzen externe Fachleute, die helfen sollen, annehmbare Lösungen zu finden.
Fragen? Oder soll es in einem konkreten Fall schneller gehen? Buche gleich einen persönlichen Termin über den Buchungskalender.
Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.
__________
Hinweis: Unsere Tipps erheben grundsätzlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit (z.B. bei der Auflistung von Vor-/Nachteilen oder von Hilfsangeboten etc.) und die meisten Themenbereiche unterliegen ständigen Entwicklungsveränderungen der allgemeinen Rechtsprechung. Daher stellen unsere schriftlichen Infos und Tipps eine Orientierungshilfe dar. Hier genannte Fallkonstellationen sollten nicht verallgemeinert oder evtl. daraus pauschale Ansprüche für eigene Fälle abgeleitet werden. Zur Klärung der individuellen Situation sind unbedingt Einzelgespräche mit detaillierter Faktenanalyse erforderlich. Für eine klassische Rechtsberatung sind Gerichte, zugelassene Rechtsanwält*innen und gegebenenfalls offizielle Verbraucherberatungsstellen zuständig.
Kommentar hinzufügen
Kommentare