Zeitarbeit, in Fachkreisen charmant  'Arbeitnehmerüberlassung' (ANÜ) genannt, lehnen viele Jobsuchende kategorisch ab. Eine pauschale Ablehnung dieser Beschäftigungsform ist allerdings überhaupt nicht gerechtfertigt. Für sehr viele Bewerbende stecken in dieser Alternative sogar besondere Chancen!

 

Seit Jahrzehnten bieten sogenannte Personaldienstleister (auch) in Deutschland Beschäftigungsmodelle in Zeitarbeit an.

Zugegeben, es gibt (auch) in dieser Branche 'schwarze Schafe', also Unternehmen, die mit unseriösen oder zumindest nachteiligen Praktiken die gesamte Branche in Verruf bringen. Hauptsächlich deshalb haftet dem Begriff Zeitarbeit oder Leiharbeit ein negativer Geschmack an. Aber es gibt auch genügend Fairplayer!

Und: Arbeitgeber*innen, also auch ANÜ-Personaldienstleister, sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Es gibt sogar ein dickes ANÜ-Gesetzbuch.

 

Aber jetzt mal ehrlich: Möchtest du (evtl. aktuell als Arbeitslose*r) bei deiner Bewerbung von den Personaler*innen pauschal abgelehnt werden, 'nur' weil es mit vermeintlich ähnlichen  Bewerber*innen vor dir so schlechte Erfahrungen geben haben soll? Wahrscheinlich ärgerst du dich, wenn du mit unpassenden Mitarbeit-Vorgänger*innen über einen Kamm geschoren und somit pauschal abgelehnt wirst, egal ob es um Bildungsstand, Ethnie, politische oder religiöse oder sexuelle Orientierung geht. Du möchtest selbstverständlich individuell und ohne Vorbehalte eine echte Chance bekommen, dem/der erhofften Arbeitgeber*in zeigen zu können, was du drauf hast.  -- Wäre es im Gegenzug dazu fair, einem/r Arbeitgeber*in mit Stellenangebot ebenfalls ohne Vorbehalte eine Chance zu geben, DIR auf der Jobsuche zu zeigen, was genau man dir anbietet, ohne dass du kategorisch ablehnst? Gewiss.

 

Das Interessante dabei ist: Personaldienstleister*innen  - mit oder ohne ANÜ -  sind in der Regel sogar diejenigen, die dir genauer zuhören und flexibler in ihren  Stellenangeboten für dich sind. Das liegt in der Natur des Dienstleister-Konzepts, genauso in unseren Beratungen, versteht sich ;-)

Details hierzu werden in unseren Seminaren und Talks erläutert, insbesondere auch Erfahrungen von ANÜ-Mitarbeiter*innen mit und ohne Migration.

 

Die Statistiken für das Jahr 2024 zeigen an, dass rund 2 Prozent aller sozialversicherten Arbeitsnehmer*innen, also etwa 700.000 Berufstätige über das Modell der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind. [Quellen: Statista / Destatis / Bundesagentur für Arbeit / GVP Gesamtverband der Personaldienstleister] Hier gibt es also offensichtlich auch sehr viele gute Erfahrungen.

 

Welche besonderen Chancen stecken im Modell der Zeit-/Leiharbeit?

~ Einstieg in Firmen, in die du sonst nicht reinkommen würdest

~ Zugang zu Arbeitsplätzen in Großunternehmen, die ausschließlich per Zeitarbeit besetzt werden

~ oftmals bessere Chancen für dich um zu wechseln: Arbeitsort, Tätigkeit, evtl. sogar Einsatzzeiten

~ sehr häufig schnellere Jobchancen für Bewerbende mit geringen Sprachkenntnissen

Das ist nur eine grobe Auflistung der wesentlichen Vorteile.

Details hierzu werden in unseren Seminaren und Talks erläutert, insbesondere auch Erfahrungen von ANÜ-Mitarbeiter*innen mit und ohne Migration.

 

Um evtl. Nachteile für dich zu vermeiden, empfehlen wir dir, wie in jedem anderen Fall von Jobangeboten auch:

Tipp1: Arbeitsvertrag VOR Unterschrift genau durchlesen. Falls du Unterstützung brauchst, lass dir von Erfahrenen helfen - Familie, Bekanntenkreis oder natürlich gerne auch von uns, über den Kummerkasten, im Coaching oder im Mentoring.

Tipp2: Achte unbedingt darauf, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht: Vertragsform / genaue Angaben des Arbeitgebers + Arbeitsnehmers / Tätigkeit / Arbeitszeiten / Vergütung (Bezahlung) / Urlaubsanspruch / Kündigungsbedingungen /  Angabe Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer (Befristung?) /  Ort+Datum beider Unterschriften. 

Tipp3: Hat der/die Arbeitgeber*in deine SozialVersicherungs-Nr. + Krankenkasse dokumentiert? Achte nach  Arbeitsbeginn darauf, dass du von der Personalabteilung sehr bald eine „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV“ erhältst.

Falls es bei Lohnzahlungen oder ähnlichen Vertragsinhalten im Arbeitsalltag Unregelmäßigkeiten gibt, du aber keine klare Hilfe beim Arbeitgeber erhältst, frag sicherheitshalber bei deiner Krankenkasse, ob der/die Arbeitgeber*in für dich tatsächlich Krankenkassenbeiträge bezahlt. 

Tipp4: Sobald von einer oder evtl. sogar beiden Seiten Probleme in der Einhaltung des Arbeitsvertrags entstehen, lass dir bitte so bald wie möglich helfen, bevor sich zu viel Ärger und/oder Kosten anstauen.

 

Fragen? Oder soll es in einem konkreten Fall schneller gehen? Buche gleich einen persönlichen Termin über den Buchungskalender.

Wir sind gerne für dich da. Nutze z.B. unseren "Kummerkasten" aus unserem vielfältigen Serviceangebot.

 

_______

Hinweis: Unsere Tipps erheben grundsätzlich nicht den Anspruch der Vollständigkeit (z.B. bei der Auflistung von Vor-/Nachteilen oder von Hilfsangeboten etc.) und die meisten Themenbereiche unterliegen ständigen Entwicklungsveränderungen der allgemeinen Rechtsprechung. Daher stellen unsere schriftlichen Infos und Tipps eine Orientierungshilfe dar. Hier genannte Fallkonstellationen sollten nicht verallgemeinert oder evtl. daraus pauschale Ansprüche  für eigene Fälle abgeleitet werden. Zur Klärung der individuellen Situation sind unbedingt Einzelgespräche mit detaillierter Faktenanalyse erforderlich. Für eine klassische Rechtsberatung sind Gerichte, zugelassene Rechtsanwält*innen und gegebenenfalls offizielle Verbraucherberatungsstellen zuständig. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.